Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)
• bis 3500 kg
• bis 8 Personen außer dem Fahrer
• mit Anhänger
• bis 750 kg
• über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter: 18 Jahre | 17 Jahre beim begleiteten Fahren | bei Ausbildung Berufskraftfahrer o.ä.
Eingeschlossen: AM / L
Bemerkungen: Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung