Fahrzeugart:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhängern (bis 25 km/h). selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h auch mit Anhängern.
Vorbesitz: –
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: –
Eignung / Sehvermögen: Allgemeine / Sehtest