Fahrzeugart:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhängern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen (für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils bis 40 km/h auch mit Anhängern.
Vorbesitz: –
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h | 18 Jahre bei 60 km/h
Eingeschlossen: AM, L
Eignung / Sehvermögen: Allgemeine / Sehtest